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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Fräulein Licht Fotografie durchgeführten Aufträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote.
  2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschliesslich die vorliegenden AGB von Fräulein Licht Fotografie gelten sollen. Abweichende Vereinbarungen sind in den jeweiligen Vertrag aufzunehmen und gehen in diesem Fall den AGB vor.
    Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.
  3. „Bilder“ im Sinne der AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. Vertragsschluss, Vergütung und Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Bilder wird ein vertraglich festgelegtes Honorar in Form eines Stundensatzes, Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale berechnet. Etwaige Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Eintrittsgelder etc.) sind, sofern für die Erbringung der Leistung notwendig, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Fräulein Licht Fotografie setzt bei Buchung die Zahlung einer Reservierungsgebühr voraus um einen Shootingtermin zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr wird mit dem Honorar (Shootinggebühr) verrechnet und nicht in BAR ausgezahlt. Sollte der Termin nicht stattfinden bzw. abgebrochen werden (ausgenommen sind Gründe die Fräulein Licht Fotografie zu vertreten hat), wird die Reserviergebühr in jedem Fall als Ausfallentschädigung einbehalten.
  3. Auch ohne Zahlung dieser Gebühr ist ein Termin fest gebucht, sobald Fräulein Licht Fotografie eine Zusage des Auftraggebers in schriftlicher Form erhält (E-Mail, WhatsApp etc.). Die Reservierungsgebühr wird in diesem Fall sofort fällig.
  4. Bilder sind in Form von Leistungspaketen (z.B. Bildkollektion) zu den vertraglich festgelegten Konditionen zusätzlich zu erwerben und – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – noch nicht im Honorar inbegriffen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum von Fräulein Licht Fotografie.
  6. Bei Änderungen der Preisliste ist das Datum der Buchung (Vertragsunterzeichnung) relevant. Sollte der Termin durch den Auftraggeber um mehr als 3 Monate verschoben werden, behält sich Fräulein Licht Fotografie vor, die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preisliste zur Grundlage der Berechnung zu machen.

3. Vertragsrücktritt

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Buchung (Datum der Vertragsunterzeichnung) vom Vertrag zurückzutreten. Die Reservierungsgebühr wird bei Vertragsrücktritt nicht zurückerstattet.
  2. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen und ist zu richten an: buero@fraeulein-licht.de oder an Fräulein Licht Fotografie – Verena Riedel, Schillerplatz 1, 74385 Pleidelsheim. Der Rücktritt wird erst durch die schriftliche Bestätigung von Fräulein Licht Fotografie wirksam.
  3. Storniert ein Auftraggeber den Vertrag kurzfristig (weniger als 30 Tage vor Termin), nimmt den Termin nicht wahr, oder bricht einen Termin ab, so dass Fräulein Licht Fotografie keine Möglichkeit hat, den Termin gleichwertig neu zu vergeben, kann Fräulein Licht Fotografie außerdem eine Entschädigung in Höhe von bis zu 50% des kleinstmöglichen Leistungspakets (z.B. günstigste Bildkollektion) geltend machen.

4. Studioabläufe

  1. Terminausfall: Sofern im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann ein vereinbarter Termin bei rechtzeitiger Bekanntgabe (min. 48 Stunden vor Shootingbeginn) einmalig verschoben werden. Je nach Buchungskapazität hat Fräulein Licht Fotografie das Recht, einen Ausweichtermin mehrere Wochen in der Zukunft anzubieten.
  2. Erkrankung: Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines anderen persönlichen Notfalls nicht wahrnehmen können, ist er mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden schriftlich abzusagen (E-Mail). Fräulein Licht Fotografie behält sich vor, ggf. einen Nachweis zu verlangen. Bestimmte Shootings (z.B. Neugeborenenshooting) sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. 
  3. Verzögerungen: Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen pünktlich und entsprechend vorbereitet zum Shooting zu erscheinen. Fräulein Licht Fotografie geht davon aus, dass Outfit und Styling dem entsprechen, wie der Auftraggeber gerne fotografiert werden möchte. Sollte das Fotoshooting durch Verschulden des Auftraggebers (z.B. Zuspätkommen, fehlende Vorbereitung etc.) erst verspätet beginnen können, besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Shootingzeit.
  4. Styling: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, wird durch Fräulein Licht Fotografie kein Styling bereitgestellt. Vorbereitungen (Hairstyling und Makeup) sind bereits im Vorfeld durchzuführen. 
  5. Requisiten/Outfits: Sofern Fräulein Licht Fotografie für das Fotoshooting im Studio Requisiten und Outfits zur Verfügung stellt, besteht vom Auftraggeber kein Anspruch auf passende Größen/Farben.
  6. Bild- und Tonaufnahmen: Die Benutzung von Kameras jeglicher Art (auch Mobiltelefon) zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen ist im Studio ausnahmslos untersagt.
  7. Begleitpersonen: Um Ablenkung zu vermeiden, sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – während der Zeit des Fotoshootings nur Personen im Studio zugelassen, die aktiv am Fotoshooting teilnehmen.
  8. Bildwünsche/Posing: Fräulein Licht Fotografie ist bemüht, Kundenwünsche im Bezug auf Bildkomposition und Posing umzusetzen. Die Arbeit mit lebenden Fotoobjekten ist jedoch immer unvorhersehbar und davon abhängig inwieweit die zu fotografierenden Personen zur Mitarbeit bereit sind (z.B. Kinderportraits). Eine Garantie für spezielle Posen (z.B. Neugeborenenshooting) kann in keinem Fall gegeben werden.
  9. Bildbearbeitung: Mit der Buchung entscheidet sich der Auftraggeber bewusst für Bilder, die in Qualität und Bearbeitungsstil ähnlich der im Porftfolio von Fräulein Licht Fotografie gezeigten Beispielwerke gestaltet sind. Fräulein Licht Fotografie ist bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. 
  10. Alle Bilder erhalten alle eine generelle Bildbearbeitung (optimaler Beschnitt, Belichtungskorrektur, Farbkorrektur, Kontrast) im Stil von Fräulein Licht Fotografie. Sofern vertraglich vereinbart, wird außerdem eine Retusche (z.B. Hautkorrektur) durchgeführt. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, so zum Fotoshooting zu erscheinen, wie er fotografiert werden möchte (Frisur, Kleidung etc.). Retuschearbeiten, die Aufgrund mangelhafter Vorbereitung notwendig werden, sind nicht enthalten und müssen ggf. zusätzlich vergütet werden. 
  11. Bildpräsentation per Onlinegalerie: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, präsentiert Fräulein Licht Fotografie nach der vereinbarten Bearbeitungszeit die vertraglich festgelegte Anzahl an Bilddateien in Form einer passwortgeschützten Online-Galerie. Die Bilder sind kopiergeschützt und dienen als Vorschau zur Bestellung eines Leistungspakets. Die Bearbeitung und Präsentation zusätzlicher Bilder (über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinaus), ist nicht abgedeckt und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  12. Reaktivierung der Onlinegalerie: Sofern der vertraglich festgelegte Ablauf eine Bilderpräsentation in Form einer Slideshow vorsieht, hat der Kunde nach Ansicht der Slideshow 90 Tage Zeit, ein Leistungspaket (Bildkollektion) auszuwählen und zu bestellen. Sollte nach 90 Tagen keine Bestellung eingegangen sein, wird die Galerie automatisch geschlossen und dauerhaft archiviert. Eine vollständige Wiederherstellung kann nicht gewährleistet werden, weshalb kein Anspruch auf die Reaktivierung der Onlinegalerie besteht. Sollte die Onlinegalerie reaktivierbar sein, kann diese für eine Reaktivierungsgebühr von 250,- Euro erneut für den Kunden geöffnet werden. 
  13. Dateiformate: Alle Bilder werden von Fräulein Licht Fotografie in digitaler Form im RAW-Format angefertigt. Bilddateien werden entsprechend der marktüblichen Vorgehensweise im JPEG Format zum Download zur Verfügung gestellt. RAW Dateien sind für den Kunden grundsätzlich nicht erhältlich.
  14. Logo: Zusätzlich bereitgestellte Web-Dateien sind durch das Logo von Fräulein Licht Fotografie in Form eines Wasserzeichens geschützt. Die Entfernung des Wasserzeichens ist nicht gestattet.
  15. Download: Der Auftraggeber kann nach Zahlungseingang seine Bilder (durch Klick auf den Downloadpfeil) herunterladen. Ein Versand der Bilddateien per Email, Transfersoftware oder Post (USB-Stick) ist nicht vorgesehen. 
  16. Speicherung: Die finalen Bilder (Auswahl und Anzahl entsprechend Onlinegalerie) werden von Fräulein Licht Fotografie für maximal 12 Monate aufbewahrt. Im Anschluss darf Fräulein Licht Fotografie die Bilder entsorgen, um Speicherkapazität für neue Aufträge zu schaffen.
  17. Zahlungsmöglichkeiten: Mit der Buchung erfolgt die Zahlung der Reservierungsgebühr in der Regel direkt online. Mögliche Zahlungsformen Paypal oder per Banküberweisung. Ratenzahlung wird bis auf Weiteres nicht angeboten. Die Zahlung im Onlineshop ist ausschließlich per Paypal möglich.
  18. Leistungspakete/Bildbestellung: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart enthält das Honorar für das Fotoshooting noch keine Bilder. Die Anzahl der tatsächlich von Fräulein Licht Fotografie zur Verfügung gestellten Bilder legt der Auftraggeber durch Bestellung eines Leistungspakets (z.B. einzelne Bilddateien, Bildkollektion) entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen fest.
  19. Bestellfristen: Falls nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber nach Öffnung der Onlinegalerie 30 Tage Zeit, seine Bestellung im Onlineshop zu tätigen und seine Bilder herunterzuladen. Nach 30 Tagen schließt der Onlineshop automatisch und etwaiges Restguthaben verfällt. 
  20. Widerrufsrecht: Aufgrund der individuellen Anfertigung und der digitalen Natur der Bilddateien ist jeder Kauf endgültig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auswahl mit der nötigen Sorgfalt durchzuführen.
  21. Gutscheine: Fräulein Licht Fotografie stellt Wertgtuscheine über einen Wunschbetrag aus. Grundlage ist die Preisliste zum Zeitpunkt der Ausstellung. Gutscheine werden nicht in BAR ausgezahlt und verlieren nach 3 Jahren ihre Gültigkeit. Der Gutscheinwert kann sofern nicht anders vereinbart auf das Honorar (z.B. Reservierungsgebühr) und auf Leistungspakete angewendet werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings. Je nach Buchungskapazität besteht auch mit Gutschein kein Anspruch auf einen Termin zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  22. Bei Shootings, die nicht im Studio von Fräulein Licht Fotografie stattfinden sind 10 km Anfahrtskosten ab 74385 Pleidelsheim (Firmensitz Fräulein Licht Fotografie) inklusive. Sofern vertraglich nicht anders verienbart, wird jder weitere Kilometer mit 1,00 Euro berechnet.

5. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht an den im Rahmen eines Fotoshootings angefertigten Bilder steht nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes ausschließlich Fräulein Licht Fotografie zu. Die von Fräulein Licht Fotografie hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  2. Überträgt Fräulein Licht Fotografie Nutzungsrechte an den angefertigten Bildwerken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
  3. Der Auftraggeber hat als Käufer eines Bildnisses i.S. von § 60 UrhG kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises (z.B. Bildkollektion) an den Auftraggeber über.
  5. Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familienangehörige oder Freunde sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen nach dem Kauf der entsprechenden Bilddatei an den Kunden über – sind aber an den Namen Fräulein Licht Fotografie gebunden. Im Internet darf nur die dafür mitgelieferte Webversion (mit Wasserzeichen) verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung kann Fräulein Licht Fotografie zusätzliche Kosten in Höhe von 500% des Kaufpreises als Schadensersatz fordern. Eine kommerzielle Nutzung des Bildes ist ausdrücklich nicht gestattet.
  6. Die von Fräulein Licht Fotografie gefertigten Bilder dürfen vom Auftraggeber oder Dritten nicht verändert werden. Dies schließt die Veränderung der Farbgestaltung (Filter), des Bildausschnitt oder das Hinzufügen von Schrift ein.

6. Leistungsstörungen/Ausfallhonorar

  1. Wird die für die vereinbarte Zeit zur Durchführung des Auftrages aus Gründen, die Fräulein Licht Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fräulein Licht Fotografie entsprechend. Sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, kann Fräulein Licht Fotografie eine relative Erhöhung des Honorars fordern.
  2. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fräulein Licht Fotografie auch für eventuelle Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass Fräulein Licht Fotografie kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fräulein Licht Fotografie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Bilder/Datenträger oder Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fräulein Licht Fotografie bestätigt worden sind. Fräulein Licht Fotografie haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Haftung

  1. Fräulein Licht Fotografie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Lauyouts sorgfältig zu behandeln. Fräulein Licht Fotografie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Fräulein Licht Fotografie ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Dritte zu beauftragen. v haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurde, tritt Fräulein Licht Fotografie die Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.
  3. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet Fräulein Licht Fotografie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Der Versand von Requisiten und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel an den Bilddateien sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Dateien schriftlich bei Fräulein Licht Fotografie geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Fräulein Licht Fotografie. Kein Mangel ist es, wenn aufgrund von schlechten Lichtverhältnissen in Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten (z.B. bei Hochzeiten in Kirchen, oder an Tagen mit extrem bewölktem Himmel), die Fräulein Licht Fotografie nicht zu verschulden hat, ein Bildrauschen auftritt.
  6. Fräulein Licht Fotografie ist nicht für für die Speicherung der Bilder durch den Auftraggeber verantwortlich. Heruntergeladene Bilddateien sind von ihm selbständig zu sichern. Fräulein Licht Fotografie haftet nicht für den Verlust der Bilddateien.
  7. Alle vom Auftraggeber über den Onlineshop getätigten Bestellungen gelten als Fremdleistungen. Mit seiner Bestellung geht der Kunde einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Labor ein. Fräulein Licht Fotografie stellt lediglich die Bilddateien und den Zugang zur Bestellsoftware zur Verfügung und ist nicht für den Bestellablauf, die Herstellung und den Versand der Produkte verantwortlich. Reklamationen und etwaige Schadenersatzansprüche sind deshalb direkt an das entsprechende Labor zu richten.
  8. Der Auftraggeber entscheidet selbst über die Weitergabe seiner Zugangsdaten für die Onlinegalerie. Teilt er diese Informationen mit Dritten, räumt er diesen ggf. die Möglichkeit zum Druck, Bestellung und Verbreitung der Bilder ein. Fräulein Licht Fotografie haftet nicht für eventuell entstandene Schäden durch die Weitergabe der Zugangsdaten.
  9. Fräulein Licht Fotografie ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an den Bildprodukten, die auf unsachgemäßen Umgang damit, Rahmung, Aufhängung oder Versand zurückzuführen sind.
  10. Haftungsausschuss: Die bereitgestellten Informationen auf dieser Webseite wurden von Fräulein Licht Fotografie sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen („Links“) zu anderen Webseiten, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Webseite genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

8. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er für alle an Fräulein Licht Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Künftige Auftraggeber möchten sich auch von der Qualität der Arbeiten von Fräulein Licht Fotografie überzeugen. Mit Buchung erklärt sich der Auftraggeber darum mit der Veröffentlichung der entstehenden Bilder einverstanden. Alle Preise von Fräulein Licht Fotografie schließen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte zu Portfoliozwecken (Portfoliobücher, firmeneigene Webseite/Blog/Social Mediaseiten, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale, Blogs und gedruckte Magazine, Flyer, Ausstellungen, Wettbewerbe und Werbematerial) ein. Ausgenommen hiervon sind Aktaufnahmen für die eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers notwendig ist. Sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht, sind alle Veröffentlichungen anonym (ohne Namensnennung der abgebildeten Person/des Auftraggebers) vorzunehmen. Die Veröffentlichungsrechte beziehen sich auf alle entstandenen Bilder des Fotoshootings. Eine Einschränkung für bestimmte Personen ist nicht zulässig. Sollte eine Veröffentlichung vom Auftraggeber ausdrücklich nicht erwünscht sein, ist diese spätestens am Termin des Fotoshootings anzuzeigen. In diesem Fall erhöht sich das Honorar pauschal um 100,- Euro.

9. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen von Fräulein Licht Fotografie gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Fräulein Licht Fotografie verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Stand: 01.02.2023

Familienfotografie im Raum Ludwigsburg